Wespenbekämpfung

Professionelle Wespenbekämpfung

Die Bekämpfung von Wespen, sprich das vollständige Entfernen von ganzen Nestern oder auch nur der Einsatz von chemischen Präparaten in Einfluglöchern ist rechtlich gem. §39 Abs.1 Nr.1 BNatSchG verboten. Wespen und deren Nester stehen unter Artenschutz.

Ihr unsachgemäßes Entfernen kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, abgesehen von eventuell gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Stiche oder dem unsachgemäßen Einsatz von Pestiziden.
Bekämpfungsmaßnahmen, welche durch uns als Schädlingsbekämpfer eingeleitet und durchgeführt werden gewährleisten automatisch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und schützt Sie vor potenziellen Risiken.

Pirmius Imkeranzug

Wir empfehlen bei einem Wespenbefall oder nur dem reinen Verdachtsfall den direkten Kontakt zu uns als Schädlingsbekämpfer aufzunehmen. Wir verfügen über Kenntnisse im Umgang mit Präparaten, eine spezielle Schutzausrüstung, sowie das Expertenwissen hinsichtlich der unterschiedlichen Wespenarten und deren biologischen Verhalten. Selbst schwierige Stellen erreichen wir gezielt unter Einsatz von professionellen Hilfsmitteln, wenn es erforderlich ist, sogar mit einem Hubsteiger.

Kostenlose und unverbindliche Beratung oder einen direkten persönlichen Termin erhalten Sie hier:

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Unser Angebot

WESPENBEKÄMPFUNG – pauschal zu EUR 149,00 zzgl. MwSt. pro Nest
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Warum sollte man ein Wespennest nicht selbst entfernen?

Manche Menschen fühlen sich oft selbst zum Schädlingsbekämpfer berufen und wollen damit oftmals Kosten sparen.

Dieser reine Übermut kann schnell zum Desaster werden, fühlen sich die augenscheinlich doch eher kleinen Fluginsekten schnell bedroht und gehen zum Angriff über. Die Folgen möglicher Stiche können teilweise sogar lebensgefährlich werden. Alljährlich kommt es leider immer wieder vor, dass dennoch die Do-it-yourself-Einstellung bei vielen siegt.

Man bedenke darüber hinaus die geltenden Verbote einer solchen Handlung und die empfindlichen Geldstrafen die hieraus resultieren können.

Zudem können Dritte verletzt werden, spätestens dann, wenn man vergebens versucht sich im Inneren seines Hauses zum Schutz vor angreifenden Wespen zu verstecken. Diese folgen blitzschnell und schwirren dabei im Angriffsmodus durch alle Zimmer.

Vertrauen Sie bitte auch nicht zu Ihrem persönlichen Wohl auf alte Hausmittelchen oder wehren sich etwa gar durch schlagende und ruckartige Bewegungen gegen herannahende Tiere. Dies steigert deren Aggressionsverhalten und führt zu keinem guten Ende.

Wespenbekämpfung – Ihre Mithilfe ist gefragt
Pirminius Wespe an der Hauswand

Oftmals verhält es sich so, dass man die Nester nicht direkt sehen und somit ohne Schwierigkeiten bekämpfen und entfernen kann.
Wespen nisten gerne im Verborgenen und fliegen daher durch kleinste Öffnungen um zu ihren Nestern zu gelangen. Wir Menschen beobachten dieses Treiben, kennen die Einfluglöcher, aber können nichts unternehmen. Hierbei handelt es sich oftmals um Öffnungen an Dachziegeln, Öffnungen im Mauerwerk, an Fenster- und Türrahmen oder auch Wandverkleidungen.

Dramatisch wird die Situation, wenn die Tiere einen Weg ins Innere gefunden haben. Dabei kommen sie aus Anschlüssen von Deckenleuchten, Belüftungsgittern, Rollladenkästen oder sogar Kaminen.

Gerade ältere oder auch pflegebedürftige Menschen, kleine Kinder sowie Haustiere sind dann besonders in Gefahr.

Hier ist Ihre Mithilfe gefragt! Bitte teilen Sie uns vor einer Wespenbekämpfung exakt Ihre Beobachtungen mit. Notfalls können Sie sehr gerne Bilder an uns richten. Beachten Sie dabei bitte nur, dass diese nach Möglichkeit maßstabsgetreu sein sollten und auch uns ein klares Bild aus der Ferne ermöglichen.

Informationen zur Lage des Nestes oder der Einfluglöcher ist ein weiteres wichtiges Kriterium, um ausreichend vorbereitet für einen Einsatz bei Ihnen zu sein.

Nur wenn wir im Vorfeld wissen, ob eventuell eine Leiter, eine Lanze oder gar ein Hubsteiger zum Einsatz mitgebracht werden muß, können wir Ihnen entsprechend helfen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn auch einmal Aufträge aufgrund mangelnder Sicherheitsaspekte für unser Serviceteam abgelehnt werden müssen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen unsere PIRMINIUS ® - Kundenbetreuung gerne am Telefon.

Alle Informationen im Vorfeld sind somit hilfreich und wichtig. Wir danken schon jetzt für Ihre Unterstützung.

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Sinnvolle Schutzmaßnahmen gegen Wespen und Wespenstiche

Damit Bekämpfungen erst gar nicht notwendig werden, können Sie gerne folgende Maßnahmen vor jeder Saison für sich ergreifen oder im Falle eines Befalls versuchen sich entsprechend vor Wespenstichen zu schützen.

Diese Empfehlungen sind allerdings keine Garantie und daher nur als Anregungen, ohne jeglicher Gewährleistungen, zu verstehen.

Für den Fall, dass Ihnen eine Wespe zu nahekommt, sollten Sie nicht versuchen auf das Tier einzuschlagen oder es mit Gegenständen, wie beispielsweise einer Zeitung zu vertreiben. Auch das Anpusten, besprühen mit Flüssigkeiten oder gar der Einsatz mit dem Gartenschlauch ist eher kontraproduktiv zu bewerten. Einige schwören auf das Zerschlagen oder gar Anzünden der Nester, bedenken dabei jedoch nicht, dass diese aus Holzfasern bestehen und deshalb besonders gut brennen. Schnell könnte ein solches Fackelspiel außer Kontrolle geraten und zu einem massiven Gegenangriff seitens der Wespen führen.

Versuchen Sie beim Essen im Freien Ihre Speisen abzudecken. Vor allem Flaschen mit gefärbtem Glas oder Dosengetränke können beim nächsten Schluck zu bösen Überraschungen führen. Verwenden Sie stattdessen, gerade bei Kindern zu empfehlen, einen Strohhalm und decken Sie darüber hinaus Gläser zu. Haben Wespen nämlich einmal eine Nahrungsquelle für sich entdeckt, kehren sie an diese wieder und wieder zurück. Im schlimmsten Fall ziehen sie weitere Artgenossen mit sich.

Das Öffnen von Müllbehältnissen kann Wespen zutage fördern und einen ungewollten Stich provozieren. Beim Barfußlaufen über Rasenflächen, z.B. im Freibad, empfiehlt es sich besser Schuhe zu tragen, da einige Tiere auch im Boden nisten.

Wespen nisten mit großer Vorliebe in Rollladenkästen und sonstigen Hohlräumen. Ein Urlaub mit einer Abwesenheit von nur einer Woche kann theoretisch dazu führen, dass das Rollo anschließend nicht mehr betätigt werden kann. Überprüfen Sie daher fortlaufend die Gangbarkeit von Rollos, verschließen Sie sichtbare Öffnungen an Gebäuden (bitte nicht mit PU-Bauschaum) und bringen ergänzend an den Fenstern und Balkontüren Insektenschutzgitter an. Diese Maßnahmen sind im privaten, wie auch im geschäftlichen Umfeld hilfreich.

Spezielle Wespenfallen locken die Tiere an und sorgen dafür, dass diese die Fallensysteme nicht mehr verlassen können. Diese eignen sich beispielsweise auch im privaten Bereich auf Balkonen und Terrassen.

Das Ausbringen von Insektiziden auf mögliche Befallsstellen ist wirkungslos. Zu schnell bauen sich die Wirkstoffe ab und es wird daher die Umwelt unnötigerweise belastet. Das direkte oder gezielte Ansprühen von Wespen im freien Flug führt zum gleichen Ergebnis. Es sollte daher
mit Insektiziden sinnvoll umgegangen werden.

Die Produkte enthalten Nervengifte die entweder die Tiere lähmen oder ein dauerhaftes Aktionspotenzial in ihnen auslösen. In beiden Fällen führt dies zum Tod der Wespen. Im Rahmen unserer Bekämpfungsmaßnahmen kommen naturgemäß auch Insektizide zum Einsatz. Dieser Einsatz erfolgt gezielt und führt zu dem gewünschten Ergebnis, allerdings ohne unerwünschter Nebenwirkungen.

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Wer darf Wespen bekämpfen?

Grundsätzlich sind Wespen durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Laien drohen seit 2018 empfindliche Geldstrafen in Höhe von bis zu EUR 5.000.-. Rechtliche Grundlagen zum Töten von Wespen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz. Demnach muß nach §39 Abs.1 Nr.1 BNatSchG ein vernünftiger Grund vorliegen.
Die Entscheidung ob Wespen getötet werden dürfen, ist daher keine freie Entscheidung für jedermann. Selbst wir als Schädlingsbekämpfer müssen abwägen, ob das Töten eine sinnvolle und notwendige Maßnahme ist.
Wer Wespen mit den seltenen Hornissen gleichstellt und Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese besonders geschützte Tierart, unternimmt kann mit einem Bußgeld von sogar bis zu EUR 50.000.- bestraft werden. (siehe § 65 BNatSchG) Ausnahmen erteilt lediglich die zuständige Behörde auf schriftlichen Antrag. (§ 62 BNatSchG)

Hierbei spielt es auch eine wesentliche Rolle, zunächst die einzelne Wespenart zu bestimmen. Einige Arten sind harmlos und sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden.

Ferner können als vernünftige Gründe z.B. Allergien, die Örtlichkeit des Nestes, das mögliche Entstehen von Gebäudeschäden, generelle Gesundheitsaspekte, etc. genannt werden.

Der Einsatz von UV-, oder LED-Geräten (Elektrische Fluginsektenfanggeräte) sind im Freien gemäß der Bundesartenschutzverordnung nicht zulässig. Wir bieten Ihnen sehr gerne eine große Auswahl passender Geräte für alle erdenklichen Innenbereiche an.
Keine wirkliche Bekämpfung jedoch auch eine denkbare Lösung für einen Wespenbefall kann das Umsiedeln der Tiere sein. Umsiedlungen sind jedoch genehmigungspflichtig und dürfen nur von speziell geschulten Personen durchgeführt werden. Dieser Lösungsansatz spielt vor allem dann eine Rolle, wenn rechtliche Ausnahmegenehmigungen scheitern.

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