Wie bei allen Schädlingsbekämpfungen sollte man seinen „Feind“ kennen und wissen, wie er zu bekämpfen ist. Eine Hausratte, welche sich vornehmlich in oberen Bereichen von Gebäuden einnistet, andere Fressgewohnheiten hat als eine Wanderratte und zudem extrem köderscheu aber verblüffend schlau ist, kann man nur mit entsprechenden Kenntnissen und einer großen Portion Raffinesse entgegentreten.
Wanderratten versuchen wiederum vorrangig von außen in Gebäude einzudringen, machen sie sich dabei an Stellen zu schaffen, welche sich mit ihren scharfen Nagezähnen einfach durchdringen lassen, oder wählen hierzu defekte Rohrleitungen, um ans Ziel zu kommen. In anderen Fällen frequentieren sie bewußt bestimmte Außenbereiche und beschränken ihre Aktivität beispielsweise auf einen Müllbereich, da dieser ausreichend Nahrung bietet.
Einem Rattenbefall sollte umgehend eine Bekämpfung folgen. Ratten sind Überträger von Krankheiten und können massive Schäden an Gebäuden, Maschinen und Vorräten anrichten.
Ratten lebend zu fangen wäre sinnlos, müßte man sie anschließend fach- und artgerecht töten, da eine Freilassung in freier Wildbahn an einer willkürlichen Stelle per Gesetz untersagt ist. Es bieten sich daher nur zwei Tötungsverfahren an und somit steht fest, dass man je nach Örtlichkeit und Befallsdruck entweder mit
Schlagfallen oder Rodentiziden (Giftködern) arbeitet. Die korrekte Platzierung der Fallensysteme ist genauso wichtig, wie die richtige Auswahl des Köderpräparats.
Ist das Nahrungsangebot vor Ort für Ratten riesig, werden sie nicht unbedingt sofort an jedem Köder Gefallen finden. Es braucht bei der Rattenbekämpfung daher Zeit, Geduld und flankierende Maßnahmen, wie beispielsweise ein möglichst sauberes Umfeld und gut abgesicherte Gebäude, so dass sich dadurch einerseits das Nahrungsangebot reduziert und andererseits die Wahl der Versteckmöglichkeiten und allgemeinen Lebensräume eingeschränkt wird.
Um sicher zu stellen, dass mit Köderpräparaten verantwortungsvoll und sachgerecht umgegangen wird wurden im Jahr 2018 die sogenannten Risikominderungsmaßnahmen (RMM) seitens des Umweltbundesamtes (UBA) erlassen und veröffentlicht.
Sollte man sich für den Einsatz von Schlagfallen entscheiden, so sind diese mind. 1x täglich auf einen möglichen Befall hin zu überprüfen und entsprechend zu dokumentieren.
Pappfallen weichen sich bei Nässe auf und werden auch von den Ratten angenagt. Da Ratten die Angewohnheit haben ihre Nahrung zu verschleppen, bieten diese Köderstationen nicht den vorgeschriebenen Schutz für das Ködermaterial und könnten im Einsatz ohne Probleme von ihrer vorgesehenen Örtlichkeit leicht entfernt werden. Ihr Einsatz ist daher nicht nur kritisch, sondern verboten!
Sicherheit hat bei der Nagerbekämpfung stets oberste Priorität, auch gleich wenn unterschiedliche Fallensysteme auf dem Markt angeboten werden.
Deshalb ist auch der Einsatz von großen Nager-Klebeflächen ist in Deutschland per Gesetz untersagt und unterliegt hohen Strafen.
In unserer Kanalisation finden sich hierzulande ca. 60% aller Wanderratten. Die Tiere nutzen diese schier unendlich wirkenden Gänge in Städten, um sich fort zu bewegen und somit an andere Orte zu gelangen. Eine Vermehrung findet hier nur an geschützten Stellen statt. Das Nahrungsangebot wird den Nagern förmlich vorbeischwimmend auf dem Tablett serviert, ist abwechslungsreich und ausreichend. Kaputte Rohrleitungen verleiten oftmals dazu, dass Wanderratten in Gebäuden auftauchen, dort für Schäden und Schrecken sorgen und in Folge bekämpft werden müssen. Kanaldeckel dienen als Ausstiegsmöglichkeit. Einer Verbreitung an neuen oberirdischen Stellen wird somit keine Grenzen gesetzt.
Bekämpfungsmaßnahmen sahen in der Vergangenheit oftmals so aus, als dass Kanaldeckel maschinell angehoben wurden und große Mengen an Rodentiziden in die Kanäle darunter förmlich hineingeworfen wurden.
Diese Methode führte zu einem kurzfristigen Rattensterben und einer geringfügigen Reduktion der bestehenden Rattenpopulation.
In den Klärwerken schwammen kurz darauf unzählige, tote Ratten, welche entsorgt werden mußten. Das Ergebnis im Verhältnis zur Belastung unserer Umwelt mit Giften, kann nicht als positiv und zielgerichtet bewertet werden.
Diese Prozesse wurden aber dennoch, teilweise mehrfach jährlich in unseren Gemeinden und Städten praktiziert und ob es heute an allen Stellen unterlassen wird, bleibt leider fraglich.
Rattenbekämpfung muß stets kontinuierlich passieren. Eine temporäre Gabe von Köderpräparaten kann zu Resistenzbildungen führen und löst das Problem keineswegs. Nicht grundlos wurden die Bekämpfungsrhythmen neu definiert und finden ebenfalls in der Kanalisation ihre Bestimmung.
Wir raten Gemeinden und Städten daher zu einer kontrollierten und gezielten Bekämpfung an ausgewählten Stellen. Die Maßnahmen im Kanal können bei Bedarf auch oberirdisch flankiert werden.
Im Kanal selbst ist es wichtig geeignetes Ködermaterial zu verwenden. Dieses darf keinesfalls mit Wasser dauerhaft in Berührung kommen. Für diesen Zweck finden seit ein paar Jahren „Rattenkugeln“ ihre Verwendung bei der Beköderung im Kanal.
Weitere Informationen erteilen wir sehr gerne auf Nachfrage im Rahmen von unverbindlichen Beratungsgesprächen.
Sie haben den Rattenbefall in Ihren eigenen Händen! Wir zeigen Ihnen wie Sie einerseits durch sinnvolle Maßnahmen uns als Schädlingsbekämpfer bei Bekämpfungen unterstützen können und darüber hinaus einem generellen Rattenbefall entgegenwirken.
Verzichten Sie gänzlich auf chemische Produkte oder gar Rodentizide (Giftköder), da durch die Gabe von unterschiedlichen Wirkstoffen schnell Resistenzen entstehen können. Diese später zu bekämpfen erfordert viel Zeit, Geduld und erzeugt hohe und unnötige Kosten.
Das Anbringen von Türleisten/Türbesen etc. können helfen. Wir selbst empfehlen hier oftmals Profiprodukte, um sich effektiv zu schützen. Dies kann auch gegen eine ungewollte Ausbreitung in Objekten helfen, speziell dann, wenn es z.B. viele (Lager)Räume zu schützen gilt.
Verschließen Sie gerne offene Wand- und Fugenbereiche. Nicht ohne Grund ist es in der Praxis vorgekommen, dass sich Ratten von einem Grundstück auf das nächste förmlich durchgenagt haben.
Offene Kabelkanäle in Kellerräumen, Rohre etc. sind wie „Autobahnen“ für die Nager.
Reduzieren Sie generell das Speiseangebot und halten besonders Müllbereiche sauber, sowie die Müllbehältnisse geschlossen. Es gab bereits Fälle, bei welchen sich Ratten durch Container durchgenagt haben, oder durch offen gelassene Reinigungsabläufe in die Kübel gelangt sind. Dies gilt für private und gewerbliche Bereiche gleichermaßen.
Das Bereitstellen von Müllbehältern zur Abholung sollte immer kurz vor dem Abholtermin geschehen. Besonders zuvor im Haus gesammelte, gelbe Säcke oder größere Mengen an Pappe etc., spielen hier eine große Rolle, wenn es darum geht, einen möglichen Rattenbefall zu verhindern.
Derartige Bilder gehören ganz selbstverständlich an schönen Sommertagen in jedes Stadtbild. Die Hinterlassenschaften am nächsten Tag sind hingegen oftmals beachtlich negativ. Wir können Städten und Gemeinden helfen, wenn es darum geht, Rattenpopulationen zukünftig an öffentlichen Plätzen klein zu halten.
Bei Unternehmen sind zusätzlich Pausenbereiche im Freien oder auch Stellplätze für Fahrzeuge aller Art und Größe (PKWs wie auch LKWs) wichtig. Zu gerne werden hier unachtsam Speisen, Speisereste oder Verpackungen aller Art entsorgt.
Bei Hausratten ist mögliches Nistmaterial ein eklatanter Punkt. Verpackungsmaterial, dazu zählen in erster Linie Kartonagen, aber auch Verpackungsflocken, Holzwolle, etc. dienen als ideales Nistmaterial. Halten Sie dieses unter strenger Beobachtung, besser noch unter Verschluß, sofern technisch und räumlich möglich.
Spülen Sie niemals Lebensmittel und Essensreste in der Toilette oder im Ausguss herunter. Ratten bahnen sich ihren Weg und tauchen als Überraschung in Wohnungen auf.
Auf einem Komposthaufen gehören keine Lebensmittelreste oder gar Fleisch- und Knochenreste. Beschränken Sie sich auf reinen kompostfähigen Abfall und halten Sie diesen wenn möglich auch in entsprechenden Boxen vor.
So schön und wichtig zugleich es ist, Vögel zu füttern, sollte man stets darauf achten kein unverpacktes Futter draußen zu lagern. Bei einem bestehenden Nagerbefall sollte temporär gänzlich auf das Füttern verzichtet werden, damit die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen und nicht mehr Ratten als nötig angelockt werden.
Leider verhält es sich heute noch so, dass Jedermann nahezu Narrenfreiheit genießen darf. Der Erwerb von Rodentiziden in Baumärkten und auch in Online-Shops, gehört zu den normalsten Vorgängen der Welt, so scheint es.
Dadurch fühlen sich aber auch Angestellte in allen Branchen und Betrieben dazu berufen, an ihrem Arbeitsplatz ungehindert Schadnager zu bekämpfen.
Dies ist jedoch so nicht zulässig, da sie in diesem Moment gewerblich handeln. Sie sind in erster Linie Angestellte eines Betriebes und üben dort eine bestimmte Funktion aus. Diese ermächtigt sie allerdings nicht auch als Schädlingsbekämpfer zu agieren. Für alle gewerblichen Handlungen, wollen wir sie einmal an dieser Stelle so bezeichnen, ist eine entsprechende Qualifikation notwendig, d.h. die Sachkunde zum „Töten von Wirbeltieren“, sowie der sachkundige Umgang mit Antikoagulanzien der ersten und zweiten Generation gemäß Gefahrstoffverordnung muß zwingend vorliegen.
Personen, welche diese Regelungen nicht beachten erwarten hohe Geldstrafen mit bis zu EUR 50.000.-.
Es heißt immer so schön: „Wo kein Kläger, da kein Richter!“ Dieser alte Spruch ist mit Vorsicht zu genießen. Man sollte hier nicht an Kleinigkeiten sparen und deshalb einen professionellen Schädlingsbekämpfer engagieren. Dieser verfügt nicht nur über die entsprechende Qualifikation wie oben beschrieben, sondern bringt parallel seine wertvollen Erfahrungen mit in die Bekämpfungsstrategie ein. Es nicht nämlich leider nicht allein damit getan, einfach gesagt „Gifte“ auszulegen und abzuwarten, bis sich keine Ratte mehr zeigt.
Das Ausbringen von Rodentiziden ist übrigens nur in geschützten Köderboxen gestattet. Rodentizide gibt es in unterschiedlichen Aggregatszuständen und sind daher heute in Form vom Pastenköder angefangen, aber auch in flüssiger Form, als Granulat (meistens handelt es sich um gefärbte Weizenstücke) oder auch als Köderblöcke erhältlich.
Der Schädlingsbekämpfer alleine entscheidet über den fachlich richtigen Köder, dessen benötigte Menge, der korrekten Platzierung und materiellen Beschaffenheit der Köderboxen, sowie den Abständen zwischen den einzelnen Nachkontrollen der Fallensysteme, inklusive deren fachgerechter Dokumentation.
Alle Nagerstationen müssen im Rahmen einer Erstmontage bereits befestigt, sorgfältig geschlossen und in Lageplänen erfaßt werden. Letztere dienen der vorgeschriebenen Dokumentationspflicht. Dokumentationen erfolgen heutzutage mittlerweile unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Software.
Alle Köderstationen müssen final mit Warnaufklebern versehen werden, womit auf die möglichen Gefahren des Inhalts ausdrücklich hingewiesen wird. Kinder sollten niemals mit Köderstationen in Berührung kommen oder gar damit spielen.
Rodentizide bilden gemeinsam mit Insektiziden, Aviziden, etc. die 3. Hauptgruppe der sogenannten Biozide. Diese Einteilung entspricht hierbei der gültigen Biozidverordnung (EU 528/2012).
Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff „Pestizid“, welcher hier allerdings ein wenig „unsauber“ wäre, steckt dahinter wesentlich mehr. Vereinfacht gesagt spricht man schlicht weg von „Rattengift“!
Jährlich werden in Deutschland rund 900 Tonnen Giftköder gegen Schadnager ausgelegt. Dies stellt teilweise eine unnötige Belastung unserer Umwelt dar, werden diese Mengen gar nicht von den Zieltieren in dieser Größenordnung aufgenommen, sondern größtenteils nach einer gewissen Zeit aufgrund mangelnder Attraktivität, gegenüber der Zieltiere, (durch lange Liegezeiten in Köderstationen) und Gebrauchsfähigkeit entsorgt.
In der Praxis bedeutet dies, dass es bald ein Ende geben kann und auf anderweitige Lösungen zugegriffen werden muß.
Diese sind allerdings Stand heute nicht ausreichend und stellen keinen adäquaten Ersatz in vollem Umfang dar. Wohin die Reise uns dennoch führen wird, werden uns ab ca. Sommer 2025 neue Gesetze und Grundlagen in der Schadnagerbekämpfung zeigen.
Je nach Wirkstoff und Wirkungsweise halten wir als professionelle Schädlingsbekämpfer aktuell noch in der Praxis zur Bekämpfung „Antikoagulanzien“ (Blutgerinnungshemmer) der ersten und zweiten Generation und Präparate, welche Einfluß auf den Calciumhaushalt der Schadnager nehmen können, bereit.
Am häufigsten kommen die Antikoagulanzien zum Einsatz. Abhängig von der Zielorgantoxizität spricht man von Wirkstoffen, bei welchen eine einmalige Aufnahme (= Wirkstoffe der zweiten Generation; nur für den Schädlingsbekämpfer zugelassen) zur Bekämpfung ausreicht und über diejenigen, welche einer mehrfachen Gabe bedürfen (= Wirkstoffe der ersten Generation; für jedermann z. Zt. noch frei zugänglich).
Antikoagulanzien führen bei den Nagern zeitverzögert (Dauer ca. 3-5 Tage) durch ein inneres Verbluten zum Tod.
Sie finden diese Präparate heute in den meisten Köderstationen. Da sie mit Bitterstoffen versetzt sind, welche von den Nagern allerdings nicht herausgeschmeckt werden können, ist eine Vergiftung für Menschen eher unwahrscheinlich. Die oftmals farbenfrohen Köder (rot, blau, grün, etc.) wirken ggf. anziehend auf kleine Kinder. Der bittere Geschmack dürfte hingegen beim Verzehr keine Freude aufkommen lassen. Sollte es dennoch dazu kommen, dass ein Mensch einen Köder verzehrt, sollte umgehend ein Arzt hinzugezogen werden.
Für die unterschiedlichen Regionen in Deutschland gibt es zudem Giftnotrufzentralen.
Bei Produkten, welche den Calciumhaushalt regulieren kommt es zum Nierenversagen und einer sogenannten Hyperkalzämie.