Wie so üblich gibt es auch bei der Mäusebekämpfung alte Hausrezepte, angefangen vom Auslegen irgendwelcher Aromastoffe wie Pfefferminze oder Lavendel.
Einige schwören, wie auch an anderer Stelle, auf den Einsatz von Ultraschallgeräten. Keiner erwähnt hierbei jedoch, dass Laute im Ultraschallbereich von Mäusen zur Kommunikation innerhalb der eigenen Art dienen.
Mäuseweibchen können dabei auch herausfinden, ob das um sie werbende Männchen ein Verwandter ist oder nicht. Nur im negativen Fall würde es biologisch zu einer Vermehrung kommen, wird hier bewußt der Inzucht entgegengewirkt.
Der Einsatz von Ultraschallgeräten ist daher nicht sinnvoll.
Einige Personen raten mehr oder weniger scherzhaft zur Haltung einer Katze. Katzen jagen, töten und fressen teilweise auch Mäuse. Oftmals landen jedoch die getöteten Exemplare eher als „Geschenk“ und „Jagdtrophäe“ vor der Haustüre ihres Heims.
Schädlingsbekämpfungsprodukte in Form von Giftködern (Rodentizide) sind mittlerweile für Jedermann zugänglich und werden in Hülle von Fülle angeboten und zum Einsatz gebracht. Oftmals scheitert es jedoch im praktischen Umgang mit den Präparaten, da man nicht um die Biologie der Tiere weiß oder man dem Irrglauben unterliegt, dass viel auch viel hilft. Es bedarf schon einer gewissen Strategie, um hier erfolgreich zu sein. Man bedenke allein die Köderscheu der Tiere und die sonstigen Gefahren, denen sie biologisch bedingt ausgesetzt sind. Nicht ohne Grund wurden bereits im Jahr 2018
die sogenannten Risikominderungsmaßnahmen (RMM) seitens des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlicht.
Schlagfallen können auch ein Mittel der Wahl sein. Sie unterliegen der täglichen Kontrolle (mind. 1x pro Tag) und müssen zudem protokolliert werden. Die Fangmethode gilt nicht unbedingt als sicher, kann der Schlagbügel auch nur den Schwanz oder eine Pfote einklemmen. Die Tiere geraten dann in Panik und setzen alles daran um fliehen. Nicht selten kommt es vor, dass sie sich vor lauter verzweiflung diejenigen Körperteile abnagen, welche sich im Fangbügel befinden. (z.B. Pfoten oder Schwanz)
Zum Schutz anderer Tiere (sogenannter Nicht-Ziel-Tiere) ist bei einer Verwendung im Freien der Einsatz von Schlagfallentunneln obligatorisch.
Von Lebendfallen ist gänzlich abzuraten. Die Tiere zeigen in Gefangenschaft neben Angst auch Aggressionsverhalten. Zudem ist das Aussetzen von Tieren gesetzlich verboten. Somit müßte das Tier final fachlich korrekt getötet werden. Dies kann und darf nur ein Sachkundiger übernehmen.
Pappfallen sind sehr empfindlich gegen Nässe und werden auch oftmals direkt angenagt. Sie finden somit mittlerweile in der Branche der Schädlingsbekämpfer so gut wie keine Verwendung mehr, sind zudem von Zugriffen von außen bedingungslos ausgeliefert und somit nicht sicher. Das darf so nicht sein!
Der Einsatz von Klebeflächen ist in Deutschland per Gesetz untersagt und unterliegt hohen Strafen.
Möchten Sie vor dem Besuch des Schädlingsbekämpfers bereits selbständig etwas gegen einen Mäusebefall unternehmen und dadurch die später durch ihn eingeleiteten Maßnahmen sinnvoll unterstützen, empfehlen wir Ihnen folgendes zu tun:
Das Anbringen von Türleisten/Türbesen etc. können helfen. Wir selbst empfehlen hier oftmals Profiprodukte, um sich effektiv zu schützen. Dies kann auch gegen eine ungewollte Ausbreitung in Objekten helfen, speziell dann, wenn es z.B. viele (Lager)Räume zu schützen gilt.
Verzichten Sie gänzlich auf chemische Produkte oder gar Rodentizide (Giftköder), da durch die Gabe von unterschiedlichen Wirkstoffen schnell Resistenzen entstehen können. Diese später zu bekämpfen erfordert viel Zeit, Geduld und erzeugt hohe und unnötige Kosten.
Verschließen Sie gerne offene Wand- und Fugenbereiche. Offene Kabelkanäle in Kellerräumen, Rohre etc. sind wie „Autobahnen“ für die kleinen Nager. Wandkanäle für Kabelverbindungen in Büros und Bodensteckdosen sind tolle Möglichkeiten für eine ungezähmte Verbreitung in einem Objekt.
Reduzieren Sie das Speiseangebot und mögliches Nistmaterial radikal. Selbst in Schreibtischcontainern, Etagenküchen (Pantryküche / Kitchenette) und Müllkübeln gibt es oftmals gerne süße Leckereien, die die Mäuse aktiv anziehen.
Verpackungsmaterial, dazu zählen in erster Linie Kartonagen, aber auch Verpackungsflocken, Holzwolle, etc. dienen als ideales Nistmaterial.
Leider verhält es sich heute noch so, dass Privatpersonen nahezu Narrenfreiheit genießen dürfen. Der Erwerb von Rodentiziden in Baumärkten und auch Online gehört zu den normalsten Vorgängen der Welt, so scheint es.
Dadurch fühlen sich aber auch Angestellte in allen Branchen und Betrieben dazu berufen, an ihrem Arbeitsplatz ungehindert Nager zu bekämpfen.
Dies ist jedoch so nicht zulässig, da sie gewerblich handeln. Sie sind in erster Linie Angestellte eines Betriebes und üben dort eine bestimmte Funktion aus. Diese ermächtigt sie allerdings nicht auch als Schädlingsbekämpfer zu agieren. Für alle gewerblichen Handlungen, wollen wir sie einmal an dieser Stelle so bezeichnen, ist eine entsprechende Qualifikation notwendig, d.h. die Sachkunde zum „Töten von Wirbeltieren“, sowie der sachkundige Umgang mit Antikoagulanzien der ersten und zweiten Generation gemäß Gefahrstoffverordnung muß zwingend vorliegen.
Personen, welche diese Regelungen nicht beachten erwarten hohe Geldstrafen mit bis zu EUR 50.000.-. Es heißt immer so schön: „Wo kein Kläger, da kein Richter!“ Dieser alte Spruch ist mit Vorsicht zu genießen. Man sollte hier nicht an Kleinigkeiten sparen und deshalb einen professionellen Schädlingsbekämpfer engagieren. Dieser verfügt nicht nur über die entsprechende Qualifikation wie oben beschrieben, sondern bringt parallel seine wertvollen Erfahrungen mit in die Bekämpfungsstrategie ein. Es ist nämlich leider nicht damit getan, einfach „Gifte“ auszulegen und abzuwarten, bis sich keine Maus mehr zeigt.
Das Ausbringen von Rodentiziden ist übrigens nur in geschützten Köderboxen gestattet. Rodentizide gibt es in unterschiedlichen Aggregatszuständen und sind daher heute in Form von Pastenköder, in flüssiger Form, als Granulat (meistens handelt es sich um gefärbte Weizenstücke) oder auch als Köderblöcke erhältlich. Der Schädlingsbekämpfer alleine entscheidet über den fachlich richtigen Köder.
Die Nagerstationen müssen anschließend befestigt, sorgfältig geschlossen und in Lageplänen erfaßt werden. Letztere dienen der vorgeschriebenen Dokumentationspflicht. Dokumentationen erfolgen heutzutage mittlerweile unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Dokumentationssoftware.
Alle Köderstationen müssen final mit Warnaufklebern versehen werden.
Am häufigsten kommen die Antikoagulanzien zum Einsatz. Abhängig von der Zielorgantoxizität spricht man von Wirkstoffen, bei welchen eine einmalige Aufnahme (= Wirkstoffe der zweiten Generation; nur für den Schädlingsbekämpfer zugelassen) zur Bekämpfung ausreicht und über diejenigen, welche einer mehrfachen Gabe bedürfen (= Wirkstoffe der ersten Generation; für jedermann z. Zt. noch frei zugänglich).
Antikoagulanzien führen bei den Nagern zeitverzögert (Dauer ca. 3-5 Tage) durch ein inneres Verbluten zum Tod.
Sie finden diese Präparate heute in den meisten Köderstationen. Da sie mit Bitterstoffen versetzt sind, welche von den Nagern allerdings nicht herausgeschmeckt werden können, ist eine Vergiftung für Menschen eher unwahrscheinlich. Die oftmals farbenfrohen Köder (rot, blau, grün, etc.) wirken ggf. anziehend auf kleine Kinder. Der bittere Geschmack dürfte hingegen beim Verzehr keine Freude aufkommen lassen. Sollte es dennoch dazu kommen, dass ein Mensch einen Köder verzehrt, sollte umgehend ein Arzt hinzugezogen werden. Für die unterschiedlichen Regionen in Deutschland gibt es zudem Giftnotrufzentralen.
Bei Produkten, welche den Calciumhaushalt regulieren kommt es zum Nierenversagen und einer sogenannten Hyperkalzämie, wo hingegen anorganische Gase eine Blockade des Sauerstofftransportes bewirken und die Nager dadurch ersticken.