Eine Großzahl an Fluginsekten, wie beispielsweise unterschiedliche Fliegen-, Mücken- und Käferarten, sind positiv phototaktisch und fühlen sich deshalb auch von künstlichen Lichtquellen angezogen.
Wir nutzen in der Schädlingsbekämpfung diesen Effekt für unsere Monitorings- und Bekämpfungsmaßnahmen gleichermaßen.
Im Bereich Monitoring können Fluginsektenvernichter Aufschluß über einen möglichen Befall geben. Das Auszählen und Bewerten der einzelnen Arten gehört mit zu einer guten und vor allem regelmäßigen Schädlingskontrolle.
Bei den Geräten unterscheiden wir grundsätzlich in zwei unterschiedliche Techniken.
Zum einen gibt es Geräte mit einer Klebfläche, an welcher die Insekten direkt haften bleiben.
Gerade bei der Produktion von Lebensmitteln, medizinischen Produkten, sowie in der Gastronomie bzw. Gemeinschaftsverpflegung gehören diese HACCP-konformen Geräte auf jeden Fall dazu.
Bei sogenannten Stromgittergeräten hingegen sind die gitterartigen Stäbe an der Frontseite der Geräte elektrisch geladen. Beim Anlanden oder bei einfachen Berührungen erhalten Fluginsekten einen elektrischen „Schlag“ und verenden.
Dabei zerfallen sie meistens in kleinste Partikel. Eine Bestimmung der Art und der Menge, sowie eine Auskunft über einen bestehenden Befallsdruck, kann dann nicht mehr erfolgen.
Es ist daher wichtig, das richtige Gerät für den gewünschten Standort auszuwählen. Selbst die korrekte Platzierung und Höhe ist entscheidend für die spätere Fangquote und sollte durchdacht ausgewählt werden. Von Problemen, wie nichtvorhandene Stromquellen zum Betreiben der Geräte sollte man sich nicht abschrecken lassen, sondern vielmehr die Sinnhaftigkeit für sich verinnerlichen und alles daran setzen, bestimmte Bereiche bestmöglich schädlingsfrei zu halten.
Wir verfügen über eine große Auswahl an Geräten mit den unterschiedlichsten Funktionen, bestens geeignet für jede Räumlichkeit.
Angefangen für den Heim- und Hausgebrauch, bis hin zu Geräten in der Industrie.
Hierzu zählen beispielsweise auch sogenannte Thekengeräte für den Einsatz in Bäckereien, auf Wochen- und Jahrmärkten oder beim Verkauf von Wurst-, Käse- und Fleischprodukten.
Dank modernster LED-Technologie sparen Sie zukünftig nicht nur beim Stromverbrauch, auch der alljährliche Röhrentausch gehört der Geschichte an.
Bei älteren Geräten empfiehlt es sich jetzt auch über einen Austausch nachzudenken, wurden die Gesetze beim Einsatz von herkömmlichen Röhrengeräten erst kürzlich wieder deutlich verschärft.
Die Rede ist von den sogenannten RoHS-Richtlinien (= Restriction of Hazardous Substances), welche zu Deutsch die Verwendung von gefährlichen Stoffen beschränken sollen. Ziel der RoHS-Richtlinien ist es, die Belastung für unsere Umwelt und die Gesundheit eines jeden durch den Verzicht auf gefährliche Stoffe und Substanzen zu verringern.
Seit Februar 2023 gilt folglich das Verbot für Leuchtstofflampen der Typen T5 und T8. 2025 und 2027 fallen weitere Produkte weg.
Unterschätzen Sie nicht die Wichtigkeit von Fluginsektenfanggeräten bei einem Schädlingsmonitoring.
Aktuell dürfen wir unsere bisherigen Geräte mit auch bereits verbotenen UV-Röhren betreiben, zählen sie zu "Nutzlampen" und haben dadurch einen besonderen Status. Wann dieser allerdings wegfällt ist z. Zt. nicht bekannt.
Bei Lebensmittelproduzenten, in der Herstellung von pharmazeutischen Produkten und in Lagerhallen sollten diese Geräte ebenso zum Standard zählen, wie beispielsweise in großen und modernen Stallungen.
Hier geht es nicht einfach darum Fluginsekten zu fangen, sondern vielmehr Hygienestandards gerecht zu werden und für eine sorgenfreie Herstellung von Lebensmitteln und sonstigen Konsumgütern zu sorgen.
Der Einsatz von Fluginsektenvernichter trägt nachgewiesen zur Vermeidung von Krankheiten bei.
Selbst in der Freizeit, wie beispielsweise beim Camping können spezielle Geräte für einen ruhigen Schlaf sorgen.
Allein durch den Einsatz von Insektenschutzgittern kann die Wahrscheinlichkeit von Fluginsekten in Gebäuden nie vollkommen ausgeklammert werden und kann daher nur als zusätzliche und sinnvolle Maßnahme in Betracht kommen.
Beim Einsatz von Insektenlichtfallen ist allerdings stets darauf zu achten, dass diese nur in Innenräumen zum Einsatz kommen dürfen, ist das Anlocken, Fangen oder gar Töten von wildlebenden Tieren besonders geschützter Arten unter Einsatz von künstlichen Lichtquellen gem. Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) § 4 (1) 4 verboten.
Genau das würde allerdings dann passieren, käme ein derartiges Gerät an einem lauen Sommerabend auf einer Terrasse zum Einsatz.
Sie wünschen eine Vorortberatung? Kein Problem! Bitte kontaktieren Sie uns zwecks einer zeitnahen Terminvereinbarung.