PIRMINIUS ® Schädlingsbekämpfung
Geschäftsführer: Michael Czech
Anschrift: Gänsäckerstrasse 114
D-75365 Calw
Telefon: +49(0)7051 - 80 90 5 - 0
Email: info@pirminius.de
Internet: www.pirminius.de
Grundsätzlich gilt: Alle Gewerke werden durch PIRMINIUS ® Schädlingsbekämpfung in Anlehnung an die geltenden technischen Regeln und Normen (jeweilige Fassung) durchgeführt.
1. Allgemeines
1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen PIRMINIUS ® Schädlingsbekämpfung, im Folgenden „PS“ genannt und seinen Kunden/Auftraggebern, im Folgenden „KD“ genannt kommt nur durch schriftliche Bestätigung durch „PS“ zustande und besteht ausschließlich auf der Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Sollten abweichende Bedingungen im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen werden, haben diese nur in den Punkten Vorrang, welche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Nicht aufgeführte Punkte führen folglich nicht zur Ungültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „PS“.
1.3. Die Angebotsinhalte basieren auf den Angaben von „KD“. „PS“ ist berechtigt, den Vertrag neu zu verhandeln bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn vom „KD“ falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden (insbesondere zu der Objektgröße, bei zusätzlichen Räumen oder zusätzlichen Gefahrenquellen etc.) oder sich die Situation vor Ort anders darstellt und sich dies tatsächlich auf die zu erbringende Leistung nicht unerheblich auswirkt.
1.4. Der Erfolg von Maßnahmen zur Hygienesicherung und Schädlingsbekämpfung (z.B. Ausbringung von Ködermaterial, Gel-, Sprüh-, Spritz- oder Nebelverfahren) hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die „PS“ nicht beeinflussen kann (z.B. Art, Gestaltung und Beschaffenheit befallener Räume und Gegenstände, Wachstumsstadien der Schädlinge, Witterung und Umgebungstemperatur, Einhaltung von Hygienestandards im Betrieb etc.).
Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung beseitigen nicht die Ursachen des Schädlingsbefalls. „PS“ ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von Hygienestandards, die „KD“ Dritten gegenüber einzuhalten hat. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Leistungspflicht von „PS“ aus den vorgenannten Gründen auf die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung, hier im Speziellen im Gesundheits- und Vorratsschutz.
1.5. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Dienstleistungsrecht, d.h. „PS“ schuldet lediglich die im Vertrag beschriebene Tätigkeit. Ein bestimmter Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
1.6. „KD“ ist verpflichtet, die von „PS“ empfohlenen Maßnahmen zur Abstellung befallsbeeinflussender, baulicher, verhaltensbedingter und hygienischer Mängel, die Schädlingsbefall fördern können, umzusetzen.
Sollte dies nach wiederholten Gesprächen nicht geschehen, werden abweichend zur vertraglichen Regelung ggf. erforderlich werdende Zwischen- oder Zusatzbehandlungen gesondert in Rechnung gestellt.
Zwischen- oder Zusatzbehandlungen sind stets im eigenen Ermessen von „PS“ jederzeit möglich!
Hierzu kommt neben mündlichen Hinweisen, ggfl. auch eine Dokumentation durch „PS“ mittels Bilder zustande. Mängel können auch schriftlich aus Rapporten entnommen werden.
1.7. Sollte „KD“ vertraglich „PS“ zugewiesene Anwendungen zur Schädlingsbekämpfung selber oder durch Dritte vornehmen, erlischt das Recht zu kostenfreien Zwischenbehandlungen, sofern diese im Vertrag vereinbart sind.
1.8. Bei Beschädigung oder Zerstörung von Servicesystemen (Fallensysteme aller Art) werden die Kosten für die Neuinstallation „KD“ in Rechnung gestellt, wenn nicht Mitarbeiter von „PS“ oder sonstige Erfüllungsgehilfen von „PS“ die Zerstörung zu vertreten haben.
1.9. Die elektrische Installation sowie die elektrische Funktionsprüfung der von „PS“ gelieferten Geräte laut DGUV Vorschrift 3, erfolgt durch „KD“.
Soweit nicht anders vereinbart, wartet und reinigt „PS“ elektrische Fluginsektenvernichter und identifiziert und dokumentiert die Insektenbefunde mindestens vier Mal pro Jahr bzw. lt. Vertrag. Unter einer Wartung ist hierbei, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, der Austausch der Röhren und das Auswechseln von Klebefolien (sofern vorhanden) zu verstehen. Der Röhrenaustausch, findet einmalig im Kalenderjahr nach zeitlichem Ermessen von „PS“, der Tausch von Klebefolien erfolgt mehrfach pro Jahr und liegt im alleinigen Ermessen von „PS“, sollte nichts Anderes schriftlich vertraglich vereinbart sein. Bei Geräten mit LED-Röhren findet ein Röhrenaustausch nach Herstellervorgaben statt, sofern dies technisch überhaupt möglich ist.
Zur Erfüllung der Belange des Arbeitsschutzes vor Ort setzt „KD“, „PS“ über seine diesbezüglichen Vorkehrungen in Kenntnis und stellt bei Bedarf die entsprechenden Einrichtungen/Personen wie einen Notfallplan und Ersthelfer zur Verfügung. Ein Recht, wegen einer Leistungsverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, besteht nur, wenn „PS“ die Leistungsverzögerung zu vertreten hat.
2. Schriftform und Merkblätter
2.1. Für das Vertragsverhältnis sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgeblich, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Bestätigung). Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
2.2. Die auf der Homepage „www.pirminius.de“ bereitgestellten Sicherheits-datenblätter sind Vertragsbestandteil.
2.3. Die auf den „PS“-Fallensystemen (nur Nagerbekämpfung) vorhandenen Warnhinweise sind zu beachten. Bei einer Aufnahme von Präparaten durch Personen und/oder Haustiere ist ein Arzt/Veterinär zu konsultieren.
2.4. Als Schädlingsbekämpfung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind auch Maßnahmen der Vogelabwehr zu verstehen.
2.5. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen von „KD“ werden nicht zum Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere dann, wenn „KD“ bei Beauftragungen/Bestellungen auf seine geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und diese durch eindeutige Darstellung als allein geltenden Bestandteil der Vertragsbeziehung macht. Deshalb gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „PS“.
2.6. Alle Angebote von „PS“ erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme. Ein Vertrag kommt durch
Hierzu zählen auch sämtliche Bekämpfungsmaßnahmen, ganz gleich ob diese einmalig oder wiederholt erfolgen.
3. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
3.1. Die einzelnen Leistungspflichten von „PS“ werden mit „KD“ im vereinbart.
3.2. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch „PS“ bestätigt werden.
Der Kunde verpflichtet sich zur Annahme von Leistungen, welche branchenüblich und/oder aus Gründen der Biologie (z.B. Vermehrung) in notwendigen Abständen erbracht werden müssen. Hierzu zählen auch Nachkontrollen von Nagerköderstationen/Nagerfallen.
Für den Fall, dass funkgesteuerte Nagerköderstationen zum Einsatz kommen, müssen diese aus tierschutzrechtlichen Gründen zeitnah durch „PS“ aufgesucht, kontrolliert, protokolliert/dokumentiert und bei Bedarf erneut einsatzfähig gemacht werden.
3.3. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt: Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens bis zum Erhalt des nächsten Services, schriftlich erfolgen.
3.4. Erweiterungen oder Verringerungen des Vertragsgegenstandes müssen gegenüber „PS“ umgehend schriftlich angezeigt werden.
3.5. Es kommen ausschließlich Produkte von „PS“ zum Einsatz.
3.6. „PS“ entscheidet alleinig über das Ausbringen von Präparaten und dem Aufstellen von Fallensystemen aller Art. Das präventive Ausbringen von beispielsweise Schabengelen ist nicht zulässig und findet daher keine Anwendung durch „PS“.
Sollte „PS“ zu derartigen Zuwiderhandlungen aufgefordert werden, werden diese zu keiner Zeit erbracht. Diese Art von Verweigerung stellt keinen Vertragsbruch dar, sondern richtet sich alleinig nach den Vorgaben der allgemein gültigen technischen Regeln und Normen in der Schädlingsbekämpfung. Ein Sonderkündigungsrecht oder das Verweigern von Zahlungen kann hieraus nicht abgeleitet werden.
3.7. Während der Durchführung von Maßnahmen durch „PS“ ist es „KD“ untersagt anderweitige Fachfirmen und/oder sonstige Dritte mit Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu betrauen oder gar die von „PS“ eingesetzten bzw. ausgelegten Produkte und Fallensysteme eigenmächtig zu öffnen, zu kontrollieren oder gar für andere Zwecke zu verwenden.
Dies gilt auch, wenn „KD“ Eigentümer dieser Systeme ist. Für den Fall einer Zuwiderhandlung übernimmt „PS“ keinerlei Haftung bei Schäden aller Art.
„KD“ hat, vor allem bei Akutbehandlungen „PS“ über bisherige Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Hierbei sind Angaben über die Durchführung der getätigten Maßnahmen, die eingesetzten Produkte und Wirkstoffe, sowie die ausgebrachten Mengen und deren Ausbringungszeitpunkte zu machen. Für den Fall, dass im Nachgang eine Überdosierung „PS“ zu Lasten gelegt wird, gelten die Arbeitsrapporte von „PS“ als Nachweis für die Dosierung.
4. Beendigung der Zusammenarbeit
4.1. Für den Fall das die Zusammenarbeit zwischen „PS“ und „KD“ beendet wird, verpflichtet sich „KD“ gegenüber „PS“ im Rahmen eines Termins alle bestehenden Fallensysteme neutralisieren zu lassen. Hierzu zählen alle Fallen, welche Biozide enthalten. Bei Nagerköderstationen werden zudem die sich darauf befindlichen Warnaufkleber entfernt. Alle anderen Aufkleber bleiben vor Ort bestehen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden nach Aufwand zu den allgemein gültigen Preisen von „PS“ in Rechnung gestellt. „PS“ ist für diese Maßnahme ein uneingeschränkter Zugang zu ermöglichen. Sollte „KD“ dieser Maßnahme nicht zustimmen so berechnet „PS“ automatisch eine Pauschale in Höhe von EUR 2.500.- zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Eine ordnungsgemäße Entsorgung geht demzufolge zu Lasten von „KD“. „PS“ ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verantwortlich für die weitere Verwendung von Fallensystemen und deren Inhalt. Dies gilt auch bei einer außerordentlichen Kündigung durch „KD“.
4.2. Bei Vertragsende erlöschen die Zugänge zum Onlinedokumentationsportal. Sollten diese auf Wunsch von „KD“ aufrecht erhalten werden, ist dies nur gegen Bezahlung in Höhe von EUR 99,95 zzgl. MWSt. monatlich möglich, dies maximal für 12 Monate.
5. Verhalten bei Maßnahmen
5.1. „KD“ hat den Anweisungen von „PS“ bei allen Maßnahmen uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Verstößen hiergegen ist eine Haftung von
„PS“ für dadurch verursachte Schäden ausgeschlossen.
5.2. Macht „KD“ falsche oder keine Angaben zu vorangegangenen Maßnahmen, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, „PS“ ist insoweit freigestellt.
5.3. „KD“ hat „PS“ für die Erledigung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen auf Verlangen aktuelle Gebäude- und Lagepläne, bzw. Fluchtpläne in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden nur Pläne in den Formaten: „.pdf“, „.png“ und „.jpeg“ akzeptiert.
5.4. „KD“ hat nach Vernebelungen und/oder ULV-Verfahren, Spritz- und Sprühbehandlungen sowie Einsätzen mit Gelen und Schäumen selbständig und auf eigene Rechnung für eine angemessene und technisch notwendige Neutralisation/Reinigung zu sorgen. Hierzu zählen neben klassischen Reinigungsarbeiten, das Lüften von Räumen, die Entsorgung von eventuell toten Tieren, auch Desinfektionsarbeiten und das Entsorgen von in Mitleidenschaft gezogenen Produkten aller Art. (z.B. üblicher Hausmüll, Lebensmittel, Mobiliar, etc.)
5.5. Die Pflicht von „PS“ zur Leistungsausführung beginnt frühestens, wenn „KD“ alle baulichen, technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung einschließlich der Zufahrtsmöglichkeit, dem Zugang zum Objekt, den Verkehrssicherungsmaßnahmen vor Ort (Ausnahmegenehmigungen, Absperrungen, etc.) und der Benennung eines Ansprechpartners vor Ort geschaffen hat. Je nach Leistungsart kommen zusätzliche Pflichten von „KD“ hinzu, die im Angebot und deren Anlagen von „PS“ festgehalten werden.
5.6. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind gilt: Für regelmäßige Serviceleistungen jeglicher Art gilt folgendes:
Jede Anfahrt, Inspektion, Beratungs- oder Bekämpfungsmaßnahme für eine der vertraglich vereinbarten Servicearten/Kontrollen/Begehungen gilt als erbracht, auch wenn folgende Einschränkungen, verursacht durch „KD“ bestehen und „PS“ hierdurch die Arbeiten nicht ordnungsgemäß durchführen kann:
5.7. Sollten sich bei „KD“ interne Prozesse auf dem Betriebsgelände ändern, für die Servicemitarbeiter von „PS“ eine Unterweisung erhalten haben, (wie z. B. Änderung der Verkehrswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandbe-kämpfungsmaßnahmen usw.), so hat „KD“ „PS“ unverzüglich schriftlich zu informieren und trägt auch für den Zeitraum, in dem eine erneute Unterweisung nicht stattgefunden hat, jegliche Form der sich daraus ergebenden Haftung. Dies gilt auch für veränderte Umstände vor Ort, wo der Servicemitarbeiter von „PS“ seine Tätigkeit ausüben muss oder solcher Veränderungen, die die Sicherheit des Servicemitarbeiters gefährden.
Einweisungen/Unterweisungen neuer/anderer Techniker von „PS“ gehen zu Lasten von „KD“. Es steht „PS“ frei nach Bedarf und eigenem Ermessen jeden beliebigen Techniker zu entsenden.
5.8. „KD“ ist verpflichtet, alles in seinem Verantwortungsbereich liegende Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit „PS“ mit den vereinbarten Leistungen einschließlich vereinbarter Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig anfangen und diese störungsfrei durchführen kann. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat „KD“ Schadensersatz in vollem Umfang zu leisten und zusätzliche Kosten für einen neuen Termin zu tragen, der gegebenenfalls neu zu vereinbaren ist.
5.9. Beseitigt „KD“ die von ihm zu vertretenden Umstände, die eine Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer von „PS“ gesetzten, angemessen Frist, ist „PS“ berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen.
Im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die nachträgliche Beschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zum Rücktritt und Forderung von Schadensersatz, bleiben unberührt.
5.10. Die Systemeinrichtungs- und Montagekosten werden am Anfang, die Demontagekosten zum Ablauf der Vereinbarung nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Bei über das Angebot hinausgehendem Bedarf wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
5.11. Die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes, der ursprünglich, also vor Aufnahme der Maßnahmen durch „PS“ herrschte, sind von „KD“ zu tragen.
5.12. Sofern die Vereinbarung mit „KD“ die Lieferung von Waren zum Gegenstand
hat und nichts anderes vereinbart wurde, bleibt „PS“ die Wahl der Versandart unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten.
5.13. Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr von „KD“. Eine
Transportversicherung wird nur bei schriftlicher Vereinbarung und nur auf Kosten von „KD“ durch „PS“ abgeschlossen.
5.14. Wartung und/oder Reparatur von Mietgegenständen dürfen ausschließlich durch „PS“ oder dessen Beauftragte erfolgen. Andernfalls kann „PS“ nach seiner Wahl das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen.
Kommen Mietgegenstände abhanden, dürfen diese jederzeit ohne Abgabe eines Angebots zu den aktuellen Kosten von „PS“ ersetzt werden.
6. Preise
6.1. Alle von „PS“ genannten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung, bei vereinbarter Zustellung ohne Abladen.
6.2. Bei Serviceleistungen/der Ausführung von Dienstleistungen jeglicher Art können aus besonderen Umständen auch Tag-, Fahrt- und Übernachtungskosten entstehen, die an „KD“ weiterberechnet werden.
6.3. „PS“ ist berechtigt, seine Preise erstmals nach Ablauf von 6 Monaten anzupassen, danach jährlich. Die Anpassung darf maximal 7% pro Jahr betragen.
6.4. Steuern, Abgaben und Gebühren die durch Behörden oder behördenähnliche Institutionen „PS“ auferlegt werden, können immer an „KD“ weitergegeben werden.
6.5. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich widersprechen, ansonsten gilt diese als angenommen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
7.2. Rechnungen werden auch per Emailversand zugestellt. Mit dem Versand gilt diese als zugestellt. Hierzu teilt „KD“ bei Auftragserteilung eine Email-Adresse mit.
7.3. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur als vereinbart, wenn diese schriftlich festgehalten und von „PS“ mittels Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden.
7.4. Für jede Rechnungsstellung werden EUR 2,90 zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Für jede Rechnungskorrektur die von „KD“ veranlaßt wird, werden EUR 5,00, für jede Mahnung EUR 10,00 jeweils zzgl. Umsatzsteuer berechnet.
„KD“ soll daher direkt bei Auftragserteilung korrekte Angaben machen.
7.5. Die Rechnungsstellung für Mietgegenstände erfolgt zu Beginn des Vertrages, für Kaufartikel nach Auslieferung.
7.6. „PS“ hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Nichtzahlung der Rechnung trotz vorheriger Mahnung).
7.7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen – aus welchen Gründen auch immer – durch „KD“ ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
7.8. Wenn „KD“ eine Rechnung oder eine andere fällige Geldaufstellung bestreitet, muss er „PS“ innerhalb von 5 Werktagen schriftlich benachrichtigen. „KD“ hat alle Nachweise zu erbringen, die zur Überprüfung der streitigen Rechnung oder Zahlungsaufforderung zumutbar sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Kaufgegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von „PS“ (auch auf Zinsen, Spesen und Kosten) im Eigentum von „PS.
9. Gewährleistung / Mängelhaftung
9.1. „KD“ ist verpflichtet gelieferte Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.
9.2. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Liefergegenstände zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht werden, werden „KD“ berechnet.
9.3. „KD“ trägt die Gefahr für die Mietgegenstände, wie für Vandalismus, Diebstahl und Verlust. Schäden und Verluste sind unverzüglich „PS“ zu melden.
9.4. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietgegenstände ist untersagt. Die Freilassung von gefangenen Tieren, sowie die Auswertung von Bildmaterial bei Wildtierkameras ist nur in Absprache mit „PS“ gestattet. „KD“ hat „PS“ bei Tieren in Fallen unverzüglich zu informieren!
9.5. Erlaubt „KD“ „PS“, Flächen zur Erbringung von Serviceleistungen im Schraub-, Bohr-, Klebe-, Schlag- und Klemmverfahren im und am Objekt/Gebäude zu befestigen, ist jegliche Haftung für Schäden und deren Folgeschäden durch die vereinbarten Arbeiten, sowie für Bohrlöcher, Kleberückstände, Korrosion, Ablösen von Farben aller Art, Undichtigkeiten an den zu bearbeitenden Flächen und/oder Objekt/Gebäude ausgeschlossen. Die Haftung wird auch für das Demontieren oder Entfernen der neuen zu erbringenden oder bereits vorhandenen Serviceleistungen und der damit sich ergebenden Rückstände ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand der Fläche und/oder Objekt/Gebäude ist Sache von „KD“.
10. Haftungsbegrenzung
Auf Schadensersatz haftet „PS“ – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet „PS“ nur
Für Ansprüche aus einfacher oder grober Fahrlässigkeit, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) herrührt, ist die Haftung von „PS“ jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens durch den Service oder das Produkt begrenzt.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgende Besonderheit: die jährliche Haftungsgrenze beträgt das Dreifache des jährlichen Vertragswertes, ausgenommen sind Ansprüche wie oben dargestellt.
Ansprüche aus entgangenem Gewinn und Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Im Fall von indirekten Schäden und Folgeschäden sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers der Höhe nach mit dem Einfachen des jährlichen Vertragswerts beschränkt.
Ist „PS“ die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist eine Haftung von „PS“ ausgeschlossen.
11. Liefertermine
11.1. Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
11.2. „PS“ ist in der Bestimmung von Dienstleistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen (Fristen) grundsätzlich frei. Soweit Fristen vereinbart wurden, sind diese grundsätzlich keine Fixtermine. Fixtermine gelten nur dann als schriftlich vereinbart, wenn diese schriftlich von „PS“ als Fixtermin bestätigt worden sind.
11.3. Sollten Liefertag und/oder -zeit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden können, werden die Parteien einen Alternativtermin vereinbaren. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten von „KD“.
11.4. Vertragsstrafen aufgrund von Verzug, nicht oder zu spät erfüllte Leistungen sind generell ausgeschlossen.
11.5. Müssen Arbeiten aus Gründen die für „PS“ nicht vorhersehbar waren oder sind, abgebrochen werden, ist ein Haftung von „PS“ insoweit ausgeschlossen.
Werden hierdurch Folgekosten ausgelöst, sind diese von „KD“ zu tragen. Hierzu zählen z.B.:
12. Zusätzlicher Aufwand und Sonderkosten:
12.1. Gesetzlich vorgeschriebene oder arbeitsschutz- sowie arbeitsmedizinisch empfohlene Pausenzeiten, wie sie z.B. beim Tragen von Atemschutzmasken, bei Arbeiten in der Höhe oder bei Arbeiten bei hohen oder extrem niedrigen Temperaturen (gilt für Innen- und Außenbereiche gleichermaßen) gelten, werden als Arbeitszeit gewertet und in Rechnung gestellt.
12.2. Die Berechnung von An- und Abfahrtskosten erfolgt üblicherweise pauschal zu den allgemein gültigen Preisen von „PS“. Diese beinhalten Kosten für einen Techniker und ein Fahrzeug. Beim Einsatz mehrerer Fahrzeuge erfolgt durch „PS“ eine Berechnung in Höhe von EUR 0,85 pro Fahrkilometer (Hin- und Rückweg). Zusätzliche Techniker werden stets nach Aufwand abgerechnet. Zu deren Aufwand zählen neben der Arbeitszeit vor Ort, auch die Zeiten für An- und Abfahrten.
12.3. Sonderkosten zu Lasten von „KD“ entstehen für:
Diese werden nach Aufwand und den allgemein gültigen Preisen von „PS“ abgerechnet.
13. Beendigung der Vereinbarung
13.1. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt: Sofern nichts Gegenteilig vereinbart wird bzw. wenn sich aus der Art der vereinbarten Leistung nichts anderes ergibt, wird die Vereinbarung für die Zeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr. Eine Kündigung ist mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung der einfachen Schriftform mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit, danach 3 Monate zum jeweiligen Ende eines Vertragsjahres kündbar. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
13.2. „PS“ ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn z.B. der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet, eine wesentliche Vertragsverletzung oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Auftraggebers vorliegt bzw. bis zur Entscheidung des Antrags der Auftraggeber sich in vorläufiger Eigenverwaltung befindet.
13.3. Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund, so kann „PS“ verlangen, dass der Auftraggeber die für ihn eingerichteten Mietgegenstände an „PS“ unverzüglich zurückgibt.
13.4. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt: wird der Vertrag aus Gründen, die „KD“ zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat er 100% für das erste Vertragsjahr und für alle Folgejahre 30 % vom jährlichen Auftragswert als verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu leisten. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten, auch die darüber hinaus gehenden Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
14. Rechtsnachfolge/Abtretung
Über Ansprüche aus diesem Vertrag kann „PS“ frei verfügen. „PS“ ist insbesondere berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen seiner Wahl zu übertragen.
Sollte „KD“ seine Firma umfirmieren hat dies keine Auswirkungen auf Verträge mit „PS“. Wird „KD“ an einen Dritten veräußert, so gehen die Verpflichtungen von „KD“ automatisch auf den Erwerber über.
15. Höhere Gewalt
Weder „PS“ noch „KD“ haften für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, sofern
16. Datenschutz
Sollten Sie als unser Kunde („KD“) Informationen über weitere passende Angebote aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot von „PS“ an Ihre uns mitgeteilte E-Mail-Adresse (vgl. § 7 Abs. 3 UWG) erhalten, können Sie dem Erhalt dieser Informationen jederzeit per E-Mail an info@pirminius.de widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die PIRMINIUS ® Schädlingsbekämpfung, Gänsäckerstrasse 114, D-75365 Calw.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erlaubt) und die des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten aufgrund des überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt).
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des deutschen Rechts – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Gerichtsstand Calw/Tübingen.
18. Sonstiges
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
„PS“ steht immer dann ein Ablehnungsrecht zu, wenn „KD“ eine Tätigkeit verlangt, bei der für den Mitarbeiter von „PS“ eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder wenn dies aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. (z.B. Gestank, Verschmutzung, übermäßiger Hitze oder Kälte)
19. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verjähren vorbehaltlich einer kürzeren gesetzlichen Frist innerhalb von einem Jahr seit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.
20. Servicedokumentation
Nach jeder Durchführung von Maßnahmen wird von „PS“ ein Rapport erstellt. Wird ein solcher Rapport „KD“ per Email und/oder in Papierform zugestellt und widerspricht „KD“ nicht innerhalb von drei Tagen, gilt der Rapport als genehmigt.
Stand Dezember 2024